Kündigung am Arbeitsplatz: Rechte, Fristen und das Arbeitszeugnis
Die Schweiz kennt Kündigungsfreiheit, aber keine Willkür. Was Arbeitnehmende in Freiburg nach einer Kündigung prüfen sollten.

Fristen und Sperrfristen
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Gesetz: im ersten Dienstjahr ein Monat, danach zwei, ab dem zehnten Jahr drei Monate, jeweils auf Monatsende. Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Militärdienst gelten Sperrfristen, in denen eine Kündigung nichtig ist oder die Frist stillsteht.
Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich begründen, das ist Ihr Recht. Eine missbräuchliche Kündigung, etwa wegen Geltendmachung von Ansprüchen, kann eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen auslösen, muss aber noch während der Kündigungsfrist schriftlich angefochten werden.
Freistellung, Ferien, Überstunden
Bei einer Freistellung läuft der Lohn weiter, Ferien können angerechnet werden, wenn genug Zeit zur Stellensuche bleibt. Überstunden sind auszuzahlen oder zu kompensieren, Bonusansprüche hängen vom Vertrag ab. Melden Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV, sonst drohen Einstelltage.
Das Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres und vollständiges Zeugnis. Verschlüsselte Formulierungen sind unzulässig, aber verbreitet. Lassen Sie den Entwurf prüfen und verlangen Sie Korrekturen schriftlich. Vor Gericht kann ein Zeugnis eingeklagt werden, die Schlichtung ist kostenlos.
Fazit
Nach einer Kündigung zählen Fristen, Form und Dokumente. Wer Begründung, Zeugnisentwurf und Lohnabrechnungen sichert, verhandelt aus einer Position der Stärke.
Häufige Fragen zu Anwalt
Was kostet eine Anwältin in Freiburg?
Anwälte rechnen nach Stundenansatz ab, abhängig von Erfahrung, Fachgebiet und Komplexität. Ein Erstgespräch wird oft zu einem reduzierten Satz oder einer Pauschale angeboten. Fragen Sie vor dem Mandat nach Stundenansatz, Kostenvorschuss und einer Schätzung des Gesamtaufwands.
Muss ich vor Gericht zuerst zur Schlichtung?
In den meisten Zivilsachen ja. Im Mietrecht ist die paritätische Schlichtungsbehörde zuständig und kostenlos, im Arbeitsrecht bis zu einem bestimmten Streitwert ebenfalls. Viele Streitigkeiten enden dort mit einem Vergleich. Eine Anwältin bereitet Sie darauf vor oder begleitet Sie.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Je nach Police deckt sie Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachten in bestimmten Rechtsgebieten. Melden Sie den Fall vor dem ersten Anwaltstermin, sonst riskieren Sie die Deckung. Bei geringem Einkommen kann der Staat unentgeltliche Rechtspflege gewähren.


